Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 349 1. Änderung Hohler Weg / Schützenhof im Stadtteil Iserlohn

Im Einmündungsbereich der Straße Schützenhof/Hohler Weg ist im Bebauungsplan eine überbaubare Grundstücksfläche für die Nutzung als Mischgebiet festgesetzt. Im Rahmen der aktuellen Ausbauplanung für den Kreisverkehr im Bereich der Straßen An der Schlacht, Hohler Weg, Kurt-Schumacher-Ring, Schützenhof soll die Fläche als Fußgängerbereich gestaltet werden. Das Planungserfordernis ergibt sich aufgrund der bestehenden und geplanten Fußgängerverbindungen über die Straßen Hohler Weg/Schützenhof in Richtung Innenstadt und umgekehrt, die durch die Planung hinsichtlich einer Wegekürzung optimiert wird.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
22.04.2016 - 13.05.2016 Beteiligung der Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
28.04.2016 - 13.05.2016 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
05.07.2016 Satzungsbeschluss gem. § 7 GO NW i.V.m. § 86 BauO NRW
27.07.2016 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB


Plandetails
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