Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 226 - 8. Änderung -Hennen Waldemey / Paschufer im Stadtteil Hennen

Der Bebauungsplan Nr. 226 "Hennen Waldemey / Paschufer" wurde im Bereich der Hennener Straße 62 geändert. Hintergrund der Änderung ist ein projektiertes Gebäude, das die im Bebauungsplan nördlich festgesetzte Baugrenze um ca. 3,50 m überschreitet. Zur Realisierung des geplanten Bauvorhabens war eine Verschiebung der festgesetzten Baugrenze und somit die Änderung des Bebauungsplans Nr. 226 "Hennen Waldemey / Paschufer" erforderlich. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans bleiben erhalten.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
22.09.2015 Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 BauGB
06.10.2015 - 06.11.2015 Beteiligung der Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
22.10.2015 - 06.11.2015 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
15.12.2015 Satzungsbeschluss gem. § 7 GO NW i.V.m. § 86 BauO NRW
20.01.2016 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
01.02.2016 Einwenderbenachrichtigung - Verfahrensabschluss


Plandetails
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