Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 329 - 4. Änderung - Lebensmitteldiscounter und Einzelhandelsbetrieb - Brinkhofstraße / An Pater und Nonne (VBP) im Stadtteil Letmathe

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 329 “Lebensmitteldiscounter und Einzelhandelsbetrieb - Brinkhofstraße / An Pater und Nonne” in Letmathe ist seit dem 26.05.2006 rechtsverbindlich.
Damit der 2014 neu erstellte "Aldi-Markt" auch langfristig attraktiv und wett- bewerbsfähig bleibt, wird die Verkaufsfläche von 1.000 m² auf 1.200 m² erhöht.
Zusätzlich wird mit der 4. Änderung künftig ermöglicht, Vergnügungsstätten im Gebäude „An Pater und Nonne 3, 3a“ unterzubringen. Bishe waren Vergnügungsstätten in diesem Bereich ausgeschlossen.

Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung für eine Realisierung der geplanten Maßnahmen ist die Änderung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
23.06.2015 Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB
15.07.2015 - 17.08.2015 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
20.07.2015 - 03.08.2015 Bürgerinformation gem. § 13a Abs. 3 BauGB
22.09.2015 Beschluss zur öffentlichen Auslegung
30.09.2015 - 02.11.2015 Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
08.10.2015 - 09.11.2015 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
15.12.2015 Satzungsbeschluss gem. § 7 GO NW i.V.m. § 86 BauO NRW
20.01.2016 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
08.02.2016 Einwenderbenachrichtigung - Verfahrensabschluss

Ist eine Änderung von

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