Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 160 - 4. Änderung - Letmathe - Hagener Straße / Zentrum im Stadtteil Letmathe

Anlass für die Änderung des Bebauungsplans war der zunehmende Ansiedlungsdruck von Wettbüros auf dem Iserlohner Stadtgebiet. Aus städtebaulicher Sicht wird Handlungsbedarf gesehen, da Wettbüros von ihrer Wirkung her mit dem von Spielhallen vergleichbar vergleichbar sind und somit eine zukünftig weiterhin ungesteuerte Zulassung dieser Nutzung zu neu auftretenden städtebaulichen Problemen führen kann.

Mit dem nun vorliegenden Steuerungskonzept "Vergnügungsstätten", welches als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB am 30.09.2014 vom Rat der Stadt als Vorgabe für die Bauleitplanung beschlossen wurde, sollen allgemeine städtebauliche Zielvorgaben für das zukünftige bauleitplanerische Handeln der Stadt Iserlohn bei der Ansiedlung von Vergnügungsstätten aufgestellt werden.

Ziel des Bebauungsplans ist es, durch die Umsetzung des Steuerungsinstrumentes "Vergnügungsstättenkonzept" Planungsrecht zu schaffen.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
21.04.2015 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
01.06.2015 - 19.06.2015 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
01.06.2015 - 29.06.2015 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
19.10.2015 - 20.11.2015 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
15.03.2016 Satzungsbeschluss gem. § 7 GO NW i.V.m. § 86 BauO NRW
30.03.2016 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB


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