Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 329 - 3. Änderung - Lebensmitteldiscounter und Einzelhandelsbetrieb - Brinkhofstraße / An Pater und Nonne (VBP) im Stadtteil Letmathe

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 329 "Lebensmittel- und Getränkemarkt – Brinkhofstraße / An Pater und Nonne" in Letmathe, welcher seit dem 26.05.2006 rechtsverbindlich ist, wurde in einem Teilbereich geändert. Der Plan dient der Ergänzung des bestehenden Einzelhandelsangebotes im Zentrum von Letmathe sowie der Sicherung einer verbrauchernahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes und setzt insbesondere Baugebiete zur Unterbringung eines Lebensmitteldiscounters, eines Getränkemarktes sowie von Büros und Wohnungen fest.
Es wurde für den Lebensmitteldiscounter ein neues Konzept entwickelt, welches ein moderneres, inneres und äußeres Erscheinungsbild des Discounters beinhaltet. Zukünftig sollen alle neuen bzw. bestehenden Gebäude des Lebensmitteldiscounters diesem Standard entsprechen. Es ist daher geplant, den bestehenden Discounter komplett durch einen modernen Neubau zu ersetzen. Um den geplanten Neubau realisieren zu können, war die Anpassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 329 durch eine Änderung notwendig.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
08.05.2013 - 14.06.2013 Beteiligung der Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
21.05.2013 - 14.06.2013 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
16.07.2013 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
28.08.2013 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
21.10.2013 Benachrichtigung über Verfahrensabschluss

Ist eine Änderung von

Plandetails
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