Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 215 - 1. Änderung - Bernhard-Hülsmann-Weg im Stadtteil Dröscheder Feld

Der seit dem 30.07.2004 rechtsverbindliche Bebauungsplan 215 "Bernhard-Hülsmann-Weg" soll in einem Teilbereich geändert werden.

Ziel der Änderung ist es, einen Teil der im Planbereich festgesetzten Sonderbaufläche in Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO zu ändern. Der Bereich des städtischen Flurstücks 47, Flur 83, Gemarkung Iserlohn ist im Bebauungsplan als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung "Forschung, Bildung und Verwaltung" (Grundstück der Gesellschaft für Gerontotechnik mbH), als öffentliche Verkehrsfläche und als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

Die Stadt Iserlohn beabsichtigt das Grundstück als Wohnbaufläche zu vermarkten. Gleichzeitig soll im Bebauungsplan die Verkehrsführung der "Max-Plank-Straße" entsprechend der bestehenden Situation geändert werden. Grundlage für die Vermarktung des Grundstücks als Wohnbaufläche ist die Änderung der bestehenden Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
22.05.2012 Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB
02.10.2012 - 05.11.2012 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
19.11.2012 - 30.11.2012 Bürgerinformation gem. § 13a Abs. 3 BauGB
24.05.2016 Beschluss zur öffentlichen Auslegung
08.06.2016 - 11.07.2016 Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
23.06.2016 - 25.07.2016 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
04.10.2016 Satzungsbeschluss gem. § 7 GO NW i.V.m. § 86 BauO NRW
16.11.2016 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ist eine Änderung von

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