Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 212 - 4. Änderung - Gewerbegebiet Kalthof / Zollhaus im Stadtteil Kalthof

Der Bebauungsplan Nr. 212 - 4. Änderung wurde in einem Teilbereich geändert.

Die Grünfläche im Änderungsbereichwurde in eine nicht überbaubare Grundstücksfläche umgewandelt.

Darüber hinaus wurde das entlang des Straßenraumes festgesetzte Straßenbegleitgrün in eine Straßenverkehrsfläche umgewandelt, da die Praxis gezeigt hat, dass die Dimensionierung des Straßenraumes für den Schwerlastverkehr nicht ausreichte.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
22.05.2012 Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB
09.07.2012 - 20.07.2012 Unterrichtung Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
12.11.2012 - 14.12.2012 Interne Beteiligung
12.11.2012 - 14.12.2012 Beteiligung der Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
26.11.2012 - 07.12.2012 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
06.02.2013 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
28.08.2013 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ist eine Änderung von

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