Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 329 - 2. Änderung - Lebensmitteldiscounter und Einzelhandelsbetrieb - Brinkhofstraße / An Pater und Nonne (VBP) im Stadtteil Letmathe

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 329 "Lebensmittel- und Getränkemarkt – Brinkhofstraße / An Pater und Nonne" in Letmathe, welcher seit dem 26.05.2006 rechtsverbindlich ist, soll in einem Teilbereich geändert werden. Der Plan dient der Ergänzung des bestehenden Einzelhandelsangebotes im Zentrum von Letmathe sowie der Sicherung einer verbrauchernahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes und setzt insbesondere Baugebiete zur Unterbringung eines Lebensmitteldiscounters, eines Getränkemarktes sowie von Büros und Wohnungen fest.
Anlass für das Bebauungsplanänderungsverfahren ist die seitens des Vorhabenträgers geplante Absicht, den bestehenden Lebensmitteldiscounter, welcher zu erweitern. Die bisherigen Festsetzungen werden diesem Vorhabenbezug nicht gerecht.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
16.05.2012 - 25.06.2012 Beteiligung der Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
29.05.2012 - 15.06.2012 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
02.07.2012 - 27.07.2012 Erneute Beteiligung der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB im Rahmen des § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
16.07.2012 - 27.07.2012 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB
02.10.2012 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
03.11.2012 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Hat einen Bezug zu

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