Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. L 06 - 12. Änderung - Pillingser Kopf im Stadtteil Oestrich

Ziel und Zweck der Änderung ist die Umwandlung der Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung "Wasserversorgung - Hochbehälter" in Wohnbaufläche, da der Wasserbehälter zukünftig nicht mehr benötigt wird und dadurch die Möglichkeit der Abrundung des Siedlungsbereiches an dieser Stelle gegeben ist. Mehrere Wohnbaugrundstücke könnten somit zusätzlich entwickelt werden.
Voraussetzung dafür war die Änderung des Bebauungsplanes und gleichzeitig Erweiterung des bisher bestehenden Geltungsbereiches um das Grundstück des Hochbehälters. Entsprechend der benachbarten und geplanten Nutzung, wurde ein Reines Wohngebiet (WR) gem. § 3 BauNVO festgesetzt.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
27.03.2012 Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB
04.04.2012 - 04.05.2012 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
16.04.2012 - 27.04.2012 Bürgerinformation gem. § 13a Abs. 3 BauGB
09.04.2013 Beschluss zur öffentlichen Auslegung
24.04.2013 - 31.05.2013 Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
06.05.2013 - 14.06.2013 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
16.07.2013 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
26.08.2013 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ist eine Änderung von

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