Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 148 - 4. Änderung - Ortlohntal im Stadtteil Nußberg

Der Bebauungsplan Nr. 148 soll im Bereich der Gesamtschule Iserlohn geändert werden.

Es besteht die Absicht die Gesamtschule Iserlohn an der Langerfeldstraße zu erweitern. Da der nördliche Teil des Schulkomplexes baulich stark verdichtet ist, kommt für eine Erweiterung nur der südöstlich gelegene Sportplatzbereich in Frage, der als "Private Grünfläche Schulsport" festgesetzt ist. Der Sportplatz wird für den Schulsport nicht mehr benötigt, somit besteht die Möglichkeit den Schulkomplex in diesem Bereich baulich zu erweitern. Dafür ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt den Planbereich als "Grünfläche Sportplatz" dar. Im Rahmen des Verfahrens ist eine Berichtigung des FNP erforderlich, da der Änderungsbereich als "Gemeinbedarfsfläche Grund- und Gesamtschule" festgesetzt werden soll.

Bei der Planung handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
18.10.2011 Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB
14.11.2011 - 25.11.2011 Bürgerinformation gem. § 13a Abs. 3 BauGB
12.12.2011 - 23.12.2011 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
13.12.2011 - 13.01.2012 Interne Beteiligung
13.12.2011 - 13.01.2012 Beteiligung der Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
27.03.2012 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
07.07.2012 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
03.09.2012 - 04.09.2012 Benachrichtigung über Verfahrensabschluss

Ist eine Änderung von

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