Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 148 - 3. Änderung - Ortlohntal im Stadtteil Nußberg

Im Bereich der südlichen Bebauung Am Drillenbusch besteht der Wunsch eines Eigentümers eine Terrassenüberdachung bzw. einen Wintergarten zu errichten. Eine bauliche Erweiterung der Gebäude in südlicher Richtung ist aufgrund der im Bebauungsplan Nr. 148 Ortlohntal festgesetzen Baugrenzen zur Zeit nicht möglich.

Die momentan festgesetzte Baugrenze verläuft diagonal zu Straße Am Drillenbusch und orientiert sich an der südlich angrenzenden Böschungsfläche der Autobahn A46. Die Bebauung Am Drillenbusch ist parallel zur Erschließungsstraße Am Drillenbusch ausgerichtet. Durch den diagonalen Verlauf der südlichen Baugrenze liegt die südlich gelegene Bebauung zum Teil nicht mehr vollständig innerhalb des Baufeldes, d.h., dass die Baugrenze in Teilbereichen geringfügig überschritten wird.

Aus städtebaulicher Sicht ist es sinnvoll die südliche Baugrenze entsprechend der heutigen Bebauung parallel zur nördlich gelegenen Erschließungsstraße Am Drillenbusch auszurichten. Durch eine Abstufung der Bautiefen wird dabei die Lage und Struktur der heutigen Bebauung aufgenommen und zusätzlich ein gewisser Gestaltungsspielraum hinsichtlich einer baulichen Erweiterung der vorhandenen Gebäude gewährleistet. Das trägt auch dazu bei, dass die zum Teil bis zu 55 Meter tiefen Grundstücke künftig besser genutzt werden können.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
11.04.2011 - 06.05.2011 Anschreiben Träger öffentlicher Belange
11.04.2011 - 06.05.2011 Interne Beteiligung
26.04.2011 - 10.05.2011 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
07.06.2011 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
09.07.2011 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
15.07.2011 - 18.07.2011 Benachrichtigung über Verfahrensabschluss

Ist eine Änderung von

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