Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 196 - Iserlohn Stadtkern im Stadtteil Iserlohn

Anlass für die Änderung des Bebauungsplans ist der zunehmende Ansiedlungsdruck von Wettbüros auf dem Iserlohner Stadtgebiet. Aus städtebaulicher Sicht wird Handlungsbedarf gesehen, da Wettbüros von ihrer Wirkung her mit dem von Spielhallen vergleichbar sind und somit eine zukünftig weiterhin ungesteuerte Zulassung dieser Nutzung zu neu auftretenden städtebaulichen Problemen führen kann.

Um hier regulierend eingreifen zu können, wurde zur vertiefenden Steuerung von Vergnügunsstätten und zur Identifizierung von Bereichen von Zulässigkeiten sowie kategorischen Ausschlussräumen ein Steuerungskonzept Vergnügungsstätten als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB erarbeitet, welches am 30.09.2014 vom Rat der Stadt als Vorgabe für die Bauleitplanung beschlossen wurde.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
26.11.1985 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
12.06.1989 - 12.07.1989 Öffentliche Auslegung gem § 3 Abs. 2 BauGB
26.09.1989 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
03.02.1990 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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