Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 162 - 2. Änderung - Letmathe Bahnhof / Lennebrücke im Stadtteil Genna

Der seit dem 15.11.1986 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 162 "Letmathe - Bahnhof / Lennebrücke" soll gemäß § 13a BauGB in einem Teilbereich geändert werden.

Der Bahnhof Letmathe, einschließlich der direkt an das Bahnhofsgebäude angrenzenden Flurstücke, wechselte am 31.12.2008 in den Besitz der Stadt Iserlohn.
Der Bahnhof Letmathe ist aufgrund der zentralen Lage und seines herausragenden identitätsstiftenden Stellenwertes, bedeutsam für den Stadtteil Genna.
Nach den bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes ist der Bereich des Bahnhofes sowie der angrenzenden Flurstücke als Fläche für Bahnanlagen festgesetzt. Mit dem Kauf des Bahnhofes durch die Stadt, verbunden mit künftigen Nutzungsüberlegungen, ist die Grundlage für die weitere Festsetzung "Bahnanlagen" hinfällig. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Grundvoraussetzung für die Umnutzung des Bahnhofes geschaffen werden. Entsprechend der vorhandenen Bebauung und geplanten Nutzung, soll ein Mischgebiet (MI) gem. § 6 BauNVO festgesetzt werden.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
31.03.2009 Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB
22.05.2009 - 26.06.2009 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
08.06.2009 - 22.06.2009 Bürgerinformation gem. § 13a Abs. 3 BauGB
08.09.2009 - 09.10.2009 Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
14.09.2009 - 16.10.2009 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
22.02.2010 - 26.03.2010 Erneute Beteiligung der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB
01.03.2010 - 06.04.2010 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB
01.06.2010 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
19.06.2010 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ist eine Änderung von

Plandetails

Weitere Daten
Impressum | Datenschutz