Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. L 11 - 2. Änderung - An der Stennert im Stadtteil Oestrich

Der seit dem 08.11.1967 rechtsverbindliche o.g. Bebauungsplan soll im Bereich der Grundstücke "Kampstraße 9 - 23" und "Im Wietloh 1a, 1b" geändert werden.
Es ist beabsichtigt, für die Grundstücke "Kampstraße 9 - 19" zusätzliche Bauvorhaben in Form von Einfamilienhäusern im nördlichen Grundstücksbereich zu ermöglichen. Nach der derzeitigen Festsetzung des Bebauungsplans ist die überbaubare Fläche begrenzt auf den südlichen Grundstücksbereich, der bestehenden Bebauung an der Kampstraße festgesetzt. Aufgrund der großen Grundstückstiefen von ca. 65,00 m ist eine Nachverdichtung in den rückwärtigen Grundstücksbereichen möglich. Sie stellt städtebaulich eine sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Bebauung dar.

Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung zur Realisierung des geplanten Bauvorhabens ist die Änderung des o.g. Bebauungsplanes. Die festgesetzte überbaubare Fläche soll entsprechend der geplanten Bebauung nach Norden erweitert werden. Die Änderung entspricht einerseits der städtebaulichen Zielsetzung der Ausweisung von Flächen aus dem Erfordernis der Deckung des aktuellen Wohnbedarfs heraus, und andererseits dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden in Hinsicht auf das immer knapper werdende Baugrundangebot im erschlossenen Innenbereich.

Mit der Änderung soll gleichzeitig die im Bebauungsplan festgesetzte Art der baulichen Nutzung von Kleinsiedlungsgebiet (WS) gem. § 2 BauNVO einheitlich für den gesamten Geltungsbereich in Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO geändert werden.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
31.03.2009 Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB
21.04.2009 - 22.05.2009 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
04.05.2009 - 15.05.2009 Bürgerinformation gem. § 13a Abs. 3 BauGB
22.06.2009 - 31.07.2009 Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
29.06.2009 - 07.08.2009 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
22.09.2009 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
10.10.2009 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ist eine Änderung von

Plandetails

Weitere Daten
Impressum | Datenschutz