Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 354 - Drüpplingsen-Bertingloher Weg im Stadtteil Drüpplingsen

Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 354, “Drüpplingsen - Bertingloher Weg” ist notwendig geworden, um die Verkehrsflächen im östlichen Anschnitt des Bertingloher Weges erstmalig endgültig herzustellen.
Der bislang vorhandene Ausbau muss als Provisorium betrachtet werden; Provisorien dieser Art erfordern regelmäßig einen nicht zu vertretenden Reparatur- und Unterhaltsaufwand. Es ist daher geboten, die Erschließungsanlage im Plangebiet endgültig fertig zu stellen und nach den Vorgaben des Baugesetzbuches abzurechnen.
Das Plangebiet ist weitgehend mit Wohngebäuden bebaut, sodass ein weitergehendes Planerfordernis lediglich vor dem Hintergrund etwaiger Verdichtungsabsichten besteht.
Ausreichend ist daher ein sog. einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB, der lediglich Festsetzungen über die öffentlichen Verkehrsflächen sowie über die im Plangebiet vorherrschende Geschossflächenzahl enthält. Im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben weiterhin nach § 34 BauGB.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
29.04.2008 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
02.02.2009 - 27.02.2009 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
16.02.2009 - 20.02.2009 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
14.09.2009 - 23.10.2009 Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
21.09.2009 - 23.10.2009 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
15.12.2009 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
23.01.2010 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB


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