Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 226 - 7. Änderung - Hennen Waldemey / Paschufer im Stadtteil Hennen

Die Art der zulässigen Nutzungen wird dahingehend geändert, dass im Sondergebiet an der Scherlingstraße auch die Nutzungen gem. § 6 Abs. 2 Nr.1 bis 5 BauNVO ermöglicht werden.

Hierdurch wird eine möglichst große Nutzungsbreite erreicht, sodass insbesondere der östliche Grundstücksteil den Nutzungsstrukturen entlang der Scherlingstraße angepasst werden kann.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit zwei Vollgeschossen als Höchstgrenze der städtebaulichen Struktur an der Scherlingstraße angeglichen. Die öffentliche Verkehrsfläche wird im Bereich der südlichen Stellplatzzufahrt den örtlichen Gegebenheiten angepasst.

Die Grundzüge des Bebauungsplanes Nr. 226, Hennen - Waldemey / Paschufer, Deckblatt der 4. Änderung werden durch die o.g. Änderungen nicht berührt. Alle weiteren Festsetzungen behalten ihre Gültigkeit.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
20.08.2008 - 19.09.2008 Beteiligung der Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
01.09.2008 - 12.09.2008 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
11.11.2008 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
29.11.2008 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB


Plandetails
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