Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. L 17 Bl 2 - 5. Änderung - Dröschede (Ortskern) in 2 Blättern im Stadtteil Dröschede

Der obengenannte Bebauungsplan ist seit dem 05.10.1973 rechtsverbindlich. Er soll im Bereich der Flurstücke 800 und 801 der Flur 13, der Gemarkung Oestrich geändert werden. Es ist geplant das bestehende Gebäude der Sparkasse der Stadt Iserlohn, “Hellweg 2" zu sanieren und dabei zu erweitern. Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung für eine Erweiterung des Gebäudes ist die Änderung des o.g. Bebauungsplanes.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
02.05.2005 - 20.05.2005 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
05.07.2005 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
22.07.2005 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ist eine Änderung von

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