Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 232 - Iserlohner Heide im Stadtteil Iserlohner Heide

Der Bebauungsplan Nr. 232 “Iserlohner Heide” hat die Aufgabe, die Nutzungsart der gewerblichen Grundstücke im Bereich Iserlohner Heide neu zu strukturieren, insbesondere hinsichtlich der Nutzungsart “Einzelhandel”. Hierbei sollen Sondergebiete gem. § 11 Abs. 3 BauNVO festgesetzt werden, welche die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe und deren Sortimente steuern sollen.

Damit werden die Aussagen und Empfehlungen des Einzelhandelsgutachtens - welche Bestandteil eines Handlungskonzeptes sind, das vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 14.03.2001 beschlossen wurde - umgesetzt.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
08.06.1999 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
26.08.2002 - 27.09.2002 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
07.07.2003 - 18.07.2003 Erneute Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (3) BauGB
10.12.2003 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
18.06.2004 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Hat einen Bezug zu

Plandetails
Impressum | Datenschutz