Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 212 - 2. Änderung - Gewerbegebiet Kalthof / Zollhaus im Stadtteil Kalthof

Inhalt dieser Bebauungsplanänderung ist eine Neufestsetzung zur Höhenlage
der Betriebsgrundstücke im Bereich östlich der Haupterschließungsstraße. Unter Wahrung des angestrebten Landschaftbildes kann hierdurch auch der Forderung nach bedarfsgerechten Betriebsgrundstücken entsprochen werden.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
12.09.2000 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
11.11.2000 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ist eine Änderung von

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