Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 201 - 2. Änderung - Vinckestraße im Stadtteil Iserlohn

Das Erfordernis für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 201 “Vinckestraße” ist in der Tatsache zu sehen, dass die festgesetzten Gehrechte zugunsten der Allgemeinheit bzw. das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Allgemeinheit in den o.g. Bereichen funktionslos geworden sind und in Zukunft in dieser Form nicht mehr benötigt werden. Durch die Aufhebung dieser Festsetzungen soll die eingeschränkte Ausnutzbarkeit der betroffenen Grundstücke optimiert werden und eventuellen zukünftigen Um- oder Neubaumaßnahmen einen höheren Gestaltungsspielraum bei der Planung ermöglicht werden.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
10.01.2005 - 21.01.2005 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
11.03.2005 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
22.05.2005 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Ist eine Änderung von

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