Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 197 - 2. Änderung - Gewerbegebiet Ostfeld / Friedhofserweiterung im Stadtteil Letmathe

Die Planung erfolgt auf städtischem Grundstück. Nach der derzeitigen Festsetzung im Bebauungsplan ist für diesen Bereich ein Hundeübungsplatz auf der Grünfläche nicht zulässig.

Ziel der Änderung dabei ist die Festsetzung der privaten Grünfläche mit Kennzeichnung der Zweckbestimmung “Hundeübungsplatz”.
Zusätzlich wird die Lage eines zum Platz zugeordneten Vereinsgebäudes / Geräteschuppens durch eine Baugrenze auf dem Grundstück festgesetzt.

Die Änderung erfolgt im Zuge der Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB. Die Grundzüge der Planung werden dabei nicht berührt, da die Festsetzung “private Grünfläche” im Plan bestehenbleibt und sich die Bebauungsplanänderung nur auf die Umbenennung der Zweckbestimmung von “Dauerkleingartenanlage” auf “Hundeübungsplatz” bezieht.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
21.04.2004 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
09.08.2004 - 13.09.2004 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
21.01.2005 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ist eine Änderung von

Plandetails
Impressum | Datenschutz