Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 196 - 3. Änderung - Iserlohn Stadtkern im Stadtteil Iserlohn

Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist die vorgesehene Überplanung des Grundstückes Unnaer Straße Nr.3. Anstelle des vorhandenen, stark sanierungsbedürftigen Baukörpers soll ein mehrgeschossiges Geschäfts- und Wohnhaus errichtet werden. Um das Erdgeschoss für potentielle Mietinteressenten möglichst attraktiv zu gestalten - und damit eine dauerhafte geschäftliche Nutzung bzw. Vermarktbarkeit des Objektes Unnaer Straße Nr.3 sicherzustellen - ist die Überschreitung der hinteren Baugrenze um ca. 3,00m erforderlich.

Aus diesem Grund hat der Grundstückseigentümer dieser Flächen eine Änderung des Bebauungsplanes in Bezug auf eine geringfügige Verschiebung der Baugrenze im hinteren Teil des Grundstückes beantragt. Weiterhin beantragt der Grundstückseigentümer, die Geschossflächenzahl von 3,0 auf 4,0 zu erhöhen, um eine wirtschaftliche Ausnutzung des Grundstückes zu ermöglichen.

Da grundlegende städtebauliche Zielsetzungen durch die beantragten Änderungen nicht berührt werden, würde eine Beibehaltung dieser beiden Festsetzungen eine nicht beabsichtigte Härte gegenüber dem Grundstückseigentümer bedeuten.

Um eine einzelhandelsorientierte Entwicklung dieses Bereiches auch zukünftig zu ermöglichen bzw. zu fördern, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
06.12.2004 - 17.12.2004 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
22.02.2005 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
11.03.2005 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ist eine Änderung von

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