Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 162 - 1. Änderung - Letmathe Bahnhof/ Lennebrücke im Stadtteil Genna

Mit dem Bau des Autobahnzubringers 236n und der Anbindung an die B 236 zur A46 wurde der gesamte Verkehr in Richtung Genna, Stenglingsen und Lasbeck auf diese Streckenführung geführt.

Damit hat sich einerseits die Verkehrssituation im Bereich Bahnhof - Letmathe erheblich entlastet und andererseits hat die Verkehrserschließung über den schienengleichen Bahnübergang für das Gebiet südlich der Bahnstrecke wesentlich an Bedeutung verloren.

Durch die alternative Straßenanbindung 236 n und der damit verbundenen erheblichen Verringerung des Fahrverkehrs über den höhengleichen Bahnübergang Letmathe stehen Kosten und Nutzen, welche eine Untertunnelung in diesem Bereich befürworten, damit nicht mehr im Gleichgewicht zueinander.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
04.02.2003 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
24.02.2003 - 28.03.2003 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
17.02.2004 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
05.06.2004 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ist eine Änderung von

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