Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 159 - 1. Änderung - Alter Markt im Stadtteil Letmathe

Der oben genannte Bebauungsplan ist seit dem 24.08.1985 rechtsverbindlich.
Es ist beabsichtigt, im Bereich zwischen den Straßen “Alter Markt” und “Lennedamm” ein Regenüberlaufbecken (RÜB) zu errichten. Gemäß Generalentwässerungsplan der Stadt Iserlohn (des Jahres 1991), sowie nach Schmutzfrachtberechnung für die Kläranlage Iserlohn - Letmathe (Ruhrverband 2004) ist der Bau eines Regenüberlaufbeckens in Iserlohn - Letmathe erforderlich.
Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung dafür ist die Änderung des o.g. Bebauungsplanes.

Mit Änderung des Bebauungsplans erfolgt gleichzeitig die Neugliederung der Verkehrsflächen im Bereich “Alter Markt / Lennedamm”. Die Neugliederung ist notwendig um planungsrechtlich die Grundlage zur Errichtung des geplanten Kreisverkehrs in diesem Bereich zu schaffen.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
28.02.2005 - 15.03.2005 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
03.05.2005 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
27.05.2005 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ist eine Änderung von

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