Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 117 Blatt 1 - 2. Änderung - Dortmunder Straße / Alexanderstraße im Stadtteil Iserlohn

Der Bebauungsplan Nr.117, Blatt 1 "Dortmunder Straße - Alexanderstraße" ist seit dem 15.03.1986 rechtsverbindlich und setzt im Änderungsbereich öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof fest.
Eine Teilfläche wird derzeit als Friedhofsgärtnerei genutzt. Außerdem befindet sich hier das Wohnhaus Lilienthalstraße 3. Beide Nutzungen entsprechen nicht der Festsetzung des Bebauungsplanes.

Neben der planungsrechtlichen Sicherung der Friedhofsgärtnerei soll die Möglichkeit geschaffen werden, statt des o.g. Wohnhauses eine weitere friedhofsbezogene Nutzung in die Grünfläche zu integrieren.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
18.03.2002 - 19.04.2002 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
09.07.2002 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
03.08.2002 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ist eine Änderung von

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