Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 203 - 4. Änderung - Sümmern Rombrock-Nord - im Stadtteil Sümmern

Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist die vorgesehene Hallenweiterung eines Gewerbetriebes. Die Betriebshalle kann aus produktions- und bautechnischen Gründen nur in östlicher Richtung erweitert werden.

In diesem Zusammenhang würde eine Beibehaltung der gegebenen Festsetzungen des Bebauungsplanes eine nicht beabsichtigte Härte gegenüber dem Grunstückseigentümer bedeuten, insbesondere weil sich die beabsichtigte Erweiterung komplett auf das vorhandene Betriebsgelände beschränkt.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
03.03.2008 - 14.03.2008 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
03.03.2008 - 14.03.2008 Beteiligung der Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
29.04.2008 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
24.05.2008 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ist eine Änderung von

Plandetails
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