Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 297 - Drüpplingsen - Golfplatz im Stadtteil Drüpplingsen

Aus Sicht der Stadtentwicklung kann eine Golfsportanlage im Rahmen der Wirtschaftsförderung dem Ziel der Standortverbesserung der Stadt Iserlohn dienen, indem ein neuer attraktiver “weicher Standortfaktor” geschaffen wird.

Um die Akzeptanz des Golfplatzprojekts auszuloten, wurde das Projekt durch die Initiatoren und Planer der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Präsentation fand eine derart positive Resonanz, dass Anfang Dezember 2003 der Golfclub Iserlohn e.V. gegründet wurde.

Darüber hinaus ist es neben der Errichtung einer Anlage für den Golfsport ein wesentliches Ziel der Planung, die Naherholungsfunktion des Raumes zu stärken und zu entwickeln.

Aus den v.g. Gründen hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 13.07.2004 die Einleitung der 60. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Drüpplingsen - Golfplatz und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 297 "Drüpplingsen - Golfplatz" beschlossen, mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Golfanlage im Ortsteil Iserlohn - Drüpplingsen im nördlichen Stadtgebiet zu schaffen.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
13.07.2004 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
03.06.2005 - 06.07.2005 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
11.09.2007 Beschluss zur öffentlichen Auslegung
01.10.2007 - 07.11.2007 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
01.10.2007 - 07.11.2007 Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
18.12.2007 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
26.04.2008 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB


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