Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 193 - 4. Änderung - Bilveringsen im Stadtteil Iserlohn

Im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungplans Nr. 193 "Bilveringsen" ist vorgesehen, im gesamten Bereich des Sondergebietes auch Gewerbebetriebe gemäß § 8 Absatz 2 Nr. 1, 2 und 4 BauNVO mit der Einschränkung "nicht wesentlich störend" zuzulassen, da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass die Beschränkung auf nur wenige zulässige gewerbliche Nutzungen planungsrechtlich nicht praktikabel ist und darüber hinaus die Nutzung der Grundstücke unverhältnismäßig eingeschränkt wird.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
13.02.2007 Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB
25.03.2007 - 26.04.2007 Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
26.03.2007 - 27.04.2007 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
12.06.2007 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
04.08.2007 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ist eine Änderung vonIst eine Aufhebung von

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