Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 328 - Barendorf im Stadtteil Iserlohner Heide

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Notwendigkeit zur Errichtung von Unterstellmöglichkeiten zur Unterbringung von Verkaufsständen, z. B. des Weihnachtsmarktes, und weiteren Gerätschaften zur Durchführung diverser kultureller Veranstaltungen.

Um die Ergänzung durch die geplanten Nebengebäude planungsrechtlich zu ermöglichen, und das unter Denkmalschutz stehende Gebäudeensemble und dessen unmittelbare Umgebung zu sichern und zu erhalten, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 328 "Barendorf" erforderlich.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
27.09.2005 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
08.02.2007 - 02.03.2007 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
19.02.2007 - 02.03.2007 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
11.09.2007 Beschluss zur öffentlichen Auslegung
01.10.2007 - 07.11.2007 Öffentliche Auslegung gem § 3 Abs. 2 BauGB
01.10.2007 - 07.11.2007 Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
18.12.2007 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
19.01.2008 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB


Plandetails
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