Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 138 - 6. Änderung - Kuhlenstück - im Stadtteil Oestrich

Der seit dem 05.09.1980 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 138 "Kuhlenstück” wurde in einem Teilbereich geändert. Das Gebiet der Bebauungsplanänderung erfasst überwiegend die vorhandene Verkehrsfläche der Straße "Wapschledde”, teilweise die Verkehrsfläche "Vor dem Nücksberg” sowie den Bereich der Grundstücke “Vor dem Nücksberg 2a, 2b und 2c”.
Für den überwiegenden Teil der Straße "Wapschledde” wurde im bisherigen Bebauungsplan "Verkehrsfläche ausschließlich für Fußgänger” sowie Verkehrsfläche - Fußgängerbereich mit eingeschränktem Fahrrecht für Lieferer und Anlieferverkehr festgesetzt. Eine Widmung entsprechend dieser alten Festsetzungen des Bebauungsplanes würde dazu führen, dass Anlieger weder ihre Grundstücke noch die laut bisherigen Bebauungsplan ausgewiesenen Stellplatzanlagen mit dem Fahrzeug anfahren können. Daher wurde der Bebauungsplan entsprechend dem vorhandenen Ausbau der Verkehrsflächen sowie der bestehenden Nutzung geändert.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
24.04.2007 Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB
11.02.2008 - 14.03.2008 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
18.02.2008 - 03.03.2008 Bürgerinformation gem. § 13a Abs. 3 BauGB
20.08.2008 - 22.09.2008 Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
01.09.2008 - 02.10.2008 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
11.11.2008 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
29.11.2008 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ist eine Änderung von

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