Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 338 - Oestrich - Altenaer Straße - im Stadtteil Oestrich

Der Rat der Stadt hat am 12.06.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 338 "Oestrich - Altenaer Straße" gem. § 13a BauGB beschlossen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist, die im rückwärtigen Bereich der Altenaer Straße ausgebaute Verkehrsfläche erstmalig als öffentliche Verkehrsfläche planungsrechtlich festzusetzen. Damit kann die Straße nach Abschluss des Planverfahrens als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden.
Gleichzeitig sollen mit Aufstellung des Bebauungsplanes die im Geltungsbereich liegenden Grundstücksflächen planungsrechtlich geordnet und der vorhandenen Nutzung zugewiesen werden. Als Art der baulichen Nutzung soll im Bebauungsplan ein Mischgebiet (MI) gem. § 6 BauNVO festgesetzt werden.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
12.06.2007 Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB
26.11.2007 - 07.01.2008 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
03.12.2007 - 17.12.2007 Bürgerinformation gem. § 13a Abs. 3 BauGB
21.01.2011 - 25.02.2011 Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
24.01.2011 - 25.02.2011 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
07.06.2011 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
16.07.2011 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
02.08.2011 - 03.08.2011 Benachrichtigung über Verfahrensabschluss

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