Bebauungsplan in Bearbeitung

Bebauungsplan Nr. 206 - 2. Änderung - Sümmern/ Griesenbrauck im Stadtteil Sümmern

Die KDVZ Hellweg-Sauerland als Nutzer des kreiseigenen Gebäudes Griesenbraucker Straße 4 plant eine Standortverlegung. Im Hinblick auf die vorhandene Ausweisung als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "öffentliche Verwaltung" im Flächennutzungsplan bzw. im Bebauungsplan Nr. 206 "Sümmern-Griesenbrauck" ist es nahezu unmöglich, eine städtebaulich sinnvolle Nachfolgenutzung zu realisieren. Der Märkische Kreis hat daraufhin eine Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 206 bezüglich der kreiseigenen Grundstücke mit dem Ziel der Ausweisung als Mischgebiet beantragt.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
14.08.2006 - 25.08.2006 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
14.08.2006 - 25.08.2006 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
14.08.2006 - 25.08.2006 Interne Beteiligung

Ist eine Änderung von

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