Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. L 09 - 3. Änderung - Hüttenwiese - im Stadtteil Dröschede

Der seit dem 02.04.1969 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. L 9 “Hüttenwiese” soll gemäß § 2 BauGB in einem Teilbereich geändert werden.
Es ist beabsichtigt, für das Grundstück "Obere Hüttenwiese 23" eine weitere Bebauung im nördlichen Grundstücksbereich zu ermöglichen. Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung dafür ist die Änderung des o.g. Bebauungsplanes. Nach der derzeitigen Festsetzung des Bebauungsplanes ist für den gesamten Bereich “Obere Hüttenwiese 23 - 29" und “Im Hütten 2" ein Abbaugebiet von Steinen (Kalk) festgesetzt. Eine weitere Bebaubarkeit der Grundstücksflächen ist durch diese Festsetzung ausgeschlossen.
Der Bereich ist aufgrund des vorhandenen Gebäudebestandes bereits baulich deutlich vorbelastet. Eine weitere bauliche Verdichtung ist städtebaulich sinnvoll und stellt einen schonenden Umgang mit Grund und Boden dar.
Aus heutiger Sicht ist eine Realisierung des Kalkabbaus in diesem Bereich zukünftig ausgeschlossen. Die Festsetzung im Bebauungsplan ist hinfällig und soll in der Bebauungsplanänderung herausgenommen werden. Gleichzeitig ist geplant für den Bereich als Art der baulichen Nutzung, “Allgemeines Wohngebiet” (WA) gem. § 4 BauNVO festzusetzen.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
17.07.2006 - 22.08.2006 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
26.09.2006 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
06.11.2006 - 10.11.2006 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
13.02.2007 Beschluss zur öffentlichen Auslegung
13.02.2007 Vorbehaltlicher Satzungsbeschluss
02.03.2007 - 05.04.2007 Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
12.03.2007 - 16.04.2007 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
11.09.2007 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
13.10.2007 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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