Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 202 - 1. Änderung - Östliches Stadtkerngebiet - im Stadtteil Iserlohn

Anlass für die Änderung des Bebauungsplans ist der zunehmende Ansiedlungsdruck von Wettbüros auf den unmittelbaren Innenstadtbereich von Iserlohn. Aus städtebaulicher Sicht wird Handlungsbedarf gesehen, da Wettbüros von ihrer Wirkung her mit dem von Spielhallen vergleichbar sind und somit eine zukünftig weiterhin ungesteuerte Zulassung dieser Nutzung zu neu auftretenden städtebaulichen Problemen führen könnte.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
09.05.2006 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
14.09.2015 - 24.09.2015 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
14.09.2015 - 24.09.2015 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
23.03.2017 - 22.04.2017 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
23.03.2017 - 22.04.2017 Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
07.06.2017 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
19.07.2017 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Hat einen Bezug zuIst eine Änderung von

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