Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 133 - 5. Änderung - Nördliches Stadtkerngebiet im Stadtteil Iserlohn

Anlass für die Änderung des Bebauungsplans ist der zunehmende Ansiedlungsdruck von Wettbüros auf dem Iserlohner Stadtgebiet. Aus städtebaulicher Sicht wird Handlungsbedarf gesehen, da Wettbüros von ihrer Wirkung her mit dem von Spielhallen vergleichbar vergleichbar sind und somit eine zukünftig weiterhin ungesteuerte Zulassung dieser Nutzung zu neu auftretenden städtebaulichen Problemen führen kann.

Mit dem nun vorliegenden Steuerungskonzept "Vergnügungsstätten", welches als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB am 30.09.2014 vom Rat der Stadt als Vorgabe für die Bauleitplanung beschlossen wurde, sollen allgemeine städtebauliche Zielvorgaben für das zukünftige bauleitplanerische Handeln der Stadt Iserlohn bei der Ansiedlung von Vergnügungsstätten aufgestellt werden.

Ziel des Bebauungsplans ist es, durch die Umsetzung des Steuerungsinstrumentes "Vergnügungsstättenkonzept" Planungsrecht zu schaffen.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
09.05.2006 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
21.04.2015 Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 13a BauGB
01.06.2015 - 02.07.2015 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
01.06.2015 - 15.07.2015 Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
22.09.2015 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
07.10.2015 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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