Der ca. 60.000 qm große Geltungsbereich der geplanten 7. Bebauungsplanänderung liegt im Norden des Ortsteils Sümmern, am nördlichen Rand des Gewerbegebietes „Sümmern-Rombrock“ zwischen den Straßen Hegestück und Trecklenkamp. Er umfasst einen Teil des Geltungsbereiches der 6. Bebauungsplanänderung mit Satzungsbeschluss vom 15.03.2016 sowie ca. 23.000 qm Erweiterungsflächen im nördlichen und westlichen Bereich. Hier ist die Festsetzung eines Industriegebietes gem. § 9 BauNVO vorgesehen, das ich in seinen rechtlichen Vorgaben an den umliegenden Gewerbeflächen orientiert. Derzeit werden die Flächen landwirtschaftlich genutzt.
Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 203 „Sümmern - Rombrock / Nord“ wird im Normalverfahren gem. § 2 BauGB durchgeführt und steht im Zusammenhang zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Termin | Verfahrensschritt |
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04.04.2017 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB |
19.06.2017 - 04.07.2017 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB |