Bebauungsplan in Bearbeitung

Bebauungsplan Nr. 260 -Letmathe - Oeger Straße / Bergstraße- 1. Änderung im Stadtteil Letmathe

Der seit dem 21.01.2005 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 260 „Letmathe - Oeger Straße / Bergstraße“ soll in einem Teilbereich gem. § 2 BauGB geändert werden.

Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Fortführung des Fuß- und Radweges entlang der Lenne zwischen dem Teilstück „Auf der Insel“ sowie dem Anschlusspunkt „Oeger Straße“. Mit dem Bau des Weges soll einerseits die Radwegeverbindung in Letmathe künftig verbessert und andererseits die überregionale Lenneroute weiter optimiert werden.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 260 umfasst die zukünftige Trasse des geplanten Fuß- und Radweges sowie die angrenzenden öffentlichen Grünflächen. Im Geltungsbereich der Änderung soll auch planungsrechtlich die südwestliche Anbindung des Fuß- und Radwegs an die Oeger Straße sichergestellt werden.

 

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
29.05.2018 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
20.05.2020 - 26.06.2020 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
20.05.2020 - 26.06.2020 Frühzeitige interne Beteiligung
15.06.2020 - 29.06.2020 Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB
22.12.2020 Beschluss zur öffentlichen Auslegung
18.01.2021 - 01.03.2021 Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
04.02.2021 - 15.03.2021 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
14.03.2023 Erneuter Beschluss zur öffentlichen Auslegung
22.03.2023 - 28.04.2023 Erneute Beteiligung der Behörden und TÖB gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB
30.03.2023 - 04.05.2023 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB
04.09.2023 - 09.10.2023 Erneute Beteiligung der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB
07.09.2023 - 09.10.2023 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB
12.12.2023 Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
14.02.2024 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ist eine Änderung von

Plandetails

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