Der Bebauungsplan Nr. 226 "Hennen Waldemey / Paschufer" wurde im Bereich der Hennener Straße 62 geändert. Hintergrund der Änderung ist ein projektiertes Gebäude, das die im Bebauungsplan nördlich festgesetzte Baugrenze um ca. 3,50 m überschreitet. Zur Realisierung des geplanten Bauvorhabens war eine Verschiebung der festgesetzten Baugrenze und somit die Änderung des Bebauungsplans Nr. 226 "Hennen Waldemey / Paschufer" erforderlich. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans bleiben erhalten.
Termin | Verfahrensschritt |
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22.09.2015 | Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 BauGB |
06.10.2015 - 06.11.2015 | Beteiligung der Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB |
22.10.2015 - 06.11.2015 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB |
15.12.2015 | Satzungsbeschluss gem. § 7 GO NW i.V.m. § 86 BauO NRW |
20.01.2016 | Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB |
01.02.2016 | Einwenderbenachrichtigung - Verfahrensabschluss |