Der Bebauungsplan Nr. 250 Baarstraße / ehemalige Molkerei soll geändert werden. Der Änderungsbereich umfasst den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans Nr. 250 2. Änderung.
Der Standort ist im Zentrenkonzept der Stadt Iserlohn als Zentraler Versorgungsbereich (C-Zentrum) und somit als Nahversorgungsstandort ausgewiesen. Der gültige Bebauungsplan setzt ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Nahversorgung und einer zulässigen Verkaufsfläche von 2.000 m² für den Vollsortimenter sowie 1.000 m² für den Discounter fest.
Zwischenzeitlich hat sich der Neubau-Standard des Discountermarkt-Betreibers geändert, der nun 1.300 m² Verkaufsfläche vorsieht.
Für die Umsetzung dieser Verkaufsfläche ist jedoch die Änderung des gültigen Planungsrechtes erforderlich.
Termin | Verfahrensschritt |
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18.02.2014 | Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB |
21.02.2014 - 24.03.2014 | Beteiligung der Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB |
10.03.2014 - 24.03.2014 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB |
27.05.2014 | Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB |
02.07.2014 | Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB |
02.07.2014 | Einwenderbenachrichtigung - Verfahrensabschluss |