Der seit dem 15.11.1986 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 162 "Letmathe - Bahnhof / Lennebrücke" soll gemäß § 13a BauGB in einem Teilbereich geändert werden.
Der Bahnhof Letmathe, einschließlich der direkt an das Bahnhofsgebäude angrenzenden Flurstücke, wechselte am 31.12.2008 in den Besitz der Stadt Iserlohn.
Der Bahnhof Letmathe ist aufgrund der zentralen Lage und seines herausragenden identitätsstiftenden Stellenwertes, bedeutsam für den Stadtteil Genna.
Nach den bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes ist der Bereich des Bahnhofes sowie der angrenzenden Flurstücke als Fläche für Bahnanlagen festgesetzt. Mit dem Kauf des Bahnhofes durch die Stadt, verbunden mit künftigen Nutzungsüberlegungen, ist die Grundlage für die weitere Festsetzung "Bahnanlagen" hinfällig. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Grundvoraussetzung für die Umnutzung des Bahnhofes geschaffen werden. Entsprechend der vorhandenen Bebauung und geplanten Nutzung, soll ein Mischgebiet (MI) gem. § 6 BauNVO festgesetzt werden.
Termin | Verfahrensschritt |
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31.03.2009 | Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB |
22.05.2009 - 26.06.2009 | Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB |
08.06.2009 - 22.06.2009 | Bürgerinformation gem. § 13a Abs. 3 BauGB |
08.09.2009 - 09.10.2009 | Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
14.09.2009 - 16.10.2009 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB |
22.02.2010 - 26.03.2010 | Erneute Beteiligung der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB |
01.03.2010 - 06.04.2010 | Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB |
01.06.2010 | Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB |
19.06.2010 | Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB |