Wesentliche Ziele des Bebauungsplanes Nr. 231, Kalthof Mühlenstraße:
‒ - Sicherung des Gewerbestandortes für die WDI Blankstahl GmbH mit den dazugehörigen Arbeitsplätzen.
‒ Die Einbeziehung einer Fläche zur planungsrechtlichen Sicherung des benachbarten Betriebswohngebäudes.
‒ Wahrung gesunder Wohnverhältnisse in unmittelbarer Nähe zu einem produzierenden Betrieb.
‒ Sicherung einer städtebauliche geordneten Entwicklung der Grundstücke um die ehemalige Mühle.
‒ Eindeutigen Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksflächen gegenüber dem Außenbereich.
‒ Sicherung des Freiraumes für die im Landschaftsplan festgesetzten Maßnahmen.
‒ Berücksichtigung des Überschwemmungsgebietes im Bereich des Baarbaches.
Termin | Verfahrensschritt |
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08.06.1999 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB |
02.02.2004 - 05.03.2004 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB |
25.05.2004 | Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB |
24.09.2004 | Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB |