Die KDVZ Hellweg-Sauerland als Nutzer des kreiseigenen Gebäudes Griesenbraucker Straße 4 plant eine Standortverlegung. Im Hinblick auf die vorhandene Ausweisung als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "öffentliche Verwaltung" im Flächennutzungsplan bzw. im Bebauungsplan Nr. 206 "Sümmern-Griesenbrauck" ist es nahezu unmöglich, eine städtebaulich sinnvolle Nachfolgenutzung zu realisieren. Der Märkische Kreis hat daraufhin eine Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 206 bezüglich der kreiseigenen Grundstücke mit dem Ziel der Ausweisung als Mischgebiet beantragt.
Termin | Verfahrensschritt |
---|---|
14.08.2006 - 25.08.2006 | Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB |
14.08.2006 - 25.08.2006 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB |
14.08.2006 - 25.08.2006 | Interne Beteiligung |