Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 352 "Kalthof - Am Sportplatz" In der Bebauungsplanänderung soll eine Festsetzung aufgenommen werden, die eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassenüberdachungen in einer Tiefe von max. 4,0 m und einer Breite von maximal der Hälfte der jeweiligen Fassadenbreite des Hauptkörpers als Ausnahme gem. § 31 Abs. 1 BauGB zulässig ist, soweit landesrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
Termin | Verfahrensschritt |
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06.10.2020 | Aufstellungsbeschluss gemäß § 13 BauGB |
13.11.2020 - 11.12.2020 | Beteiligung der Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB |
19.11.2020 - 11.12.2020 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB |
23.03.2021 | Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB |
21.04.2021 | Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB |