Geplant ist eine Erweiterung des ansässigen Aldi-Marktes um 400 qm auf dann 1200 qm Verkaufsfläche und eine Erweiterung des Edeka-Marktes um ebenfalls knapp 400 qm auf
dann 1.830 qm Verkaufsfläche. Beide Märkte liegen innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches „Nahversorgungszentrum Sümmern“.
Mit der Verkaufsflächenerweiterung sollen großzügigere Warenpräsentationen und eine verbesserte innerbetriebliche Logistik erreicht werden; ausgeprägte Sortimentserweiterungen sind nicht vorgesehen.
Termin | Verfahrensschritt |
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18.02.2020 | Einleitungsbeschluss gem. § 2 (1 ) BauGB |
04.05.2020 | Anpassung der Bauleitplanung gem. § 34 Abs. 1 LPlG NRW |
18.06.2020 - 10.07.2020 | Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB |
18.06.2020 - 10.07.2020 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB |
01.10.2020 | Anpassung der Bauleitplanung gem. § 34 Abs. 5 LPlG NRW |
06.10.2020 | Beschluss zur öffentlichen Auslegung |
05.11.2020 - 07.12.2020 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB |
01.07.2021 - 28.07.2021 | Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB |
15.07.2021 | Mitteilung an Behörden |
29.07.2021 - 13.08.2021 | Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB |
29.07.2021 - 13.08.2021 | Erneute interne Beteiligung |
01.02.2022 | Genehmigung der FNP-Änderung durch die höhere Verwaltungsbehörde |
23.02.2022 | Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB |