Der Bebauungsplan Nr. 135 "Löbbeckenkopf-West" ist seit dem 11.02.1978 rechtsverbindlich und wurde aus dem damaligen Baugebietsplan der Stadt Iserlohn entwickelt.
Dieser Baugebietsplan erfüllt jedoch nicht die Anforderungen des BauGB´s und der landesgesetzlichen Vorschriften in der damaligen Fassunfg an übergeleitete Flächennutzungspläne. Es handelt sich bei diesem Baugebietsplan vielmehr um eine ordnungsbehördliche Verordnung, die vor dem Inkrafttreten des derzeitig wirksamen Flächennutzungsplanes durch Zeitablauf automatisch außer Kraft trat. Der daraus entwickelte Bebauungsplan verstößt deshalb gegen das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB. Dieser Mangel ist nicht heilbar.
Termin | Verfahrensschritt |
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08.10.2019 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB |
22.02.2021 - 05.03.2021 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB |
22.02.2021 - 05.03.2021 | Beteiligung der Behörden |