Das Gebiet Seilersee ist ein bedeutendes Naherholungsgebiet der Stadt Iserlohn. Das Haus Seilersee trug in der Vergangenheit zu derFreizeit- und Erholungsfunktion des Gebietes bei. Seit der Aufgabe der Restaurantnutzung steht das Gebäude jedoch leer.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist erforderlich, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, Fehlentwicklungen – auch kurzfristig – begegnen zu können und so die Erholungsfunktion im Bereich Seilersee zu sichern. Weiterhin wird mit dem
Bebauungsplan das Ziel eines Erhaltes der ortsbildprägenden Gebäude verfolgt.
Termin | Verfahrensschritt |
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12.12.2017 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB |