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Ziel des Bebauungsplans ist es, unter Berücksichtigung der städtebaulichen Rahmenbedingungen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Baublocks zu gewährleisten und städtebauliche Missstände zu beseitigen.
Termin | Verfahrensschritt |
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04.10.2016 | Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB |
17.11.2016 - 02.12.2016 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB |