Im Einmündungsbereich der Straße Schützenhof/Hohler Weg ist im Bebauungsplan eine überbaubare Grundstücksfläche für die Nutzung als Mischgebiet festgesetzt. Im Rahmen der aktuellen Ausbauplanung für den Kreisverkehr im Bereich der Straßen An der Schlacht, Hohler Weg, Kurt-Schumacher-Ring, Schützenhof soll die Fläche als Fußgängerbereich gestaltet werden. Das Planungserfordernis ergibt sich aufgrund der bestehenden und geplanten Fußgängerverbindungen über die Straßen Hohler Weg/Schützenhof in Richtung Innenstadt und umgekehrt, die durch die Planung hinsichtlich einer Wegekürzung optimiert wird.
Termin | Verfahrensschritt |
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22.04.2016 - 13.05.2016 | Beteiligung der Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB |
28.04.2016 - 13.05.2016 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB |
05.07.2016 | Satzungsbeschluss gem. § 7 GO NW i.V.m. § 86 BauO NRW |
27.07.2016 | Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB |