Der seit dem 31.12.1983 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. L 17 Dröschede (Ortskern) in 2 Blättern - Blatt 1" wurde gemäß § 13 BauGB im Bereich der Flurstücke 1001 und 1002, Flur 12, Gemarkung Oestrich geändert.
Auslöser für die Änderung des Bebauungsplanes in diesem Bereich, ist ein Antrag des Eigentümers auf Erweiterung der für das Grundstück im Südosten festgesetzten überbaubaren Fläche. Der Eigentümer plant die Realisierung eines unbeheizten Wintergartens zur energetischen Verbesserung des bestehenden Gebäudes. Die planungsrechtliche Grundlage dafür ist die Änderung des o. g. Bebauungsplans.
Termin | Verfahrensschritt |
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16.09.2015 - 19.10.2015 | Beteiligung der Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB |
28.09.2015 - 30.10.2015 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB |
15.12.2015 | Satzungsbeschluss gem. § 7 GO NW i.V.m. § 86 BauO NRW |
20.01.2016 | Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB |