Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 329 Lebensmitteldiscounter und Einzelhandelsbetrieb - Brinkhofstraße / An Pater und Nonne in Letmathe ist seit dem 26.05.2006 rechtsverbindlich.
Damit der 2014 neu erstellte "Aldi-Markt" auch langfristig attraktiv und wett- bewerbsfähig bleibt, wird die Verkaufsfläche von 1.000 m² auf 1.200 m² erhöht.
Zusätzlich wird mit der 4. Änderung künftig ermöglicht, Vergnügungsstätten im Gebäude An Pater und Nonne 3, 3a unterzubringen. Bishe waren Vergnügungsstätten in diesem Bereich ausgeschlossen.
Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung für eine Realisierung der geplanten Maßnahmen ist die Änderung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Termin | Verfahrensschritt |
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23.06.2015 | Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB |
15.07.2015 - 17.08.2015 | Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB |
20.07.2015 - 03.08.2015 | Bürgerinformation gem. § 13a Abs. 3 BauGB |
22.09.2015 | Beschluss zur öffentlichen Auslegung |
30.09.2015 - 02.11.2015 | Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
08.10.2015 - 09.11.2015 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB |
15.12.2015 | Satzungsbeschluss gem. § 7 GO NW i.V.m. § 86 BauO NRW |
20.01.2016 | Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB |
08.02.2016 | Einwenderbenachrichtigung - Verfahrensabschluss |